H/P Sporting – Einwandige Stoßdämpfer Typ 40-16 EXPRR

2.832,00 

Diese leistungsstarken, einwandigen Stoßdämpfer sind für leichte Fahrzeuge mit unabhängigen Achsen konzipiert. Sie eignen sich perfekt für Quads und Buggys. Mit einem 40 mm Arbeitskolben und einer 16 mm Kolbenstange aus Chrom-Molybdän-Stahl bieten sie eine umfassende Einstellung der Kompression und Zugstufe. Die Hochdruckbefüllung und der Ausgleichskolben garantieren konstante Dämpfungskräfte für anspruchsvolle sportliche Einsätze. Individuelle Anpassungen sind möglich.

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Description

Diese leistungsstarken Stoßdämpfer sind ideal für unabhängige Achsen leichter Fahrzeuge. Sie eignen sich hervorragend für alle Arten von Quads und kleineren Fahrzeugen wie Buggys.

Die Stoßdämpfer bieten eine breite Einstellmöglichkeit der Kompression und Zugstufe. Der Arbeitskolben hat einen Durchmesser von 40 mm, die Kolbenstange aus Chrom-Molybdän-Stahl misst 16 mm. Die einwandige Konstruktion mit einem Ausgleichskolben und Hochdruckbefüllung gewährleistet konstante Dämpfungskräfte selbst unter extremen sportlichen Bedingungen.

Die Dämpfungscharakteristik kann individuell angepasst und nachträglich feinjustiert werden. Eine persönliche Beratung zur optimalen Einstellung ist möglich.

Gewährleistungsausschluss

Ausgenommen von jeglichen Gewährleistungen sind Produkte, welche ausschließlich der Verwendung im Motorsport dienen bzw. der Einsatz von Produkten im Motorsport. Individuelle Fertigungen sind aufgrund ihrer technischen Besonderheiten ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, welche aufgrund des unsachgemäßen Gebrauches entstehen. Unsachgemäß ist der Gebrauch insbesondere, wenn bei Montage, Einbau, Gebrauch des Produktes die Gebrauchsanweisungen, Einbauanleitungen sowie Wartungsintervalle und zugehörige Inspektionen nicht beachtet/eingehalten bzw. Montagen/Inspektionen durch fachlich nicht qualifiziertes Personal durchgeführt werden.

Die technische Veränderung des Produktes, Fahrlässigkeit bei Einbau/Gebrauch sowie die Außerachtlassung der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.